Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv vorab, Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (Urteil mit Begrün-