Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 17. Februar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als die Rückgabe des iPhone 7 (IMEI ________) an A.________ verfügt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt 1. der qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 1. März 2017 auf der Autobahn zwischen D.________ und E.________ und anderswo 2. des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung, begangen am 1. März 2017 auf der Autobahn zwischen D.________ und E.________ und anderswo und in Anwendung der Artikel