Konkret gekürzt werden der geltend gemachte Aufwand «Vorbereitung Berufungsverhandlung inklusive Aktenstudium und Rechtsabklärung» von 480 Minuten auf 360 Minuten, ausmachend sechs Stunden, zumal im Plädoyer lediglich die Ausführungen zur Strafzumessung sowie zur Landesverweisung neu waren, alles weitere jedoch den Ausführungen im Plädoyer des erstinstanzlichen Verfahrens entsprach. Sodann kürzte die Kammer die Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung von acht auf vier Stunden und wies die geltend gemachte Reiseentschädigung vom 10. sowie 11. März 2022 separat aus. Rechtsanwältin B._____