Aus der Beziehung zu G.________, der Mutter seiner Kinder, vermag der Beschuldigte im Übrigen nichts zu seinen Gunsten abzuleiten, zumal diese teilweise von guten, aber auch von sehr schlechten Zeiten (mehrere Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt mit gegenseitigen Anzeigen) geprägt ist und zwischen Hochs und Tiefs hin und her wechselt. Gemäss Aussage des Beschuldigten hätten sie es aktuell wieder besser. Wie lange diese Ruhe währt, wird sich jedoch zeigen müssen. Die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und G.________ scheint von Hassliebe geprägt zu sein, was für die Kinder ausserordentlich belastend sein