763 Z. 29). Wie sich die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und G.________ in Zukunft gestalten wird, steht in den Sternen (vgl. pag. 763 Z. 9 f.). Der Beschuldigte zahlt gemäss Vereinbarung des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 19. Januar 2022 CHF 550.00 Unterhalt pro Kind, ausmachend CHF 1'100.00, wobei dieser Betrag mittels gerichtlicher Schuldneranweisung direkt von seinem monatlichen Lohn abgezogen wird (pag. 801 ff., Ziff. 5 und Ziff. 9 der Vereinbarung). Was die Persönlichkeitsentwicklung des Beschuldigten anbelangt, ist zu seinen Gunsten festzuhalten, dass seit der erstinstanzlichen Verhandlung keine weiteren Strafregistereinträge erfolgten.