30 führte der Beschuldigte aus, sie hätten oft Meinungsverschiedenheiten, dann raste sie aus und drohe ihm mit der Polizei (pag. 754 Z. 5 ff.). Angesprochen auf die Beziehung zu seinen Kindern gab der Beschuldigte zu Protokoll, diese sei ganz gut. Es habe einiges bei ihm beeinflusst, wenn er mit ihnen sei, sei er recht glücklich (pag. 764 Z. 37 ff.). Der Beschuldigte wohnt aktuell zeitweise bei G.________ und den Kindern, teilweise bei seinen Eltern in einer Wohnung, welche einem der Brüder gehört. Er wohne jedoch mehr bei den Eltern in L.________ (pag. 762 Z. 28 ff., pag. 763 Z. 29).