Die familiäre Situation des Beschuldigten gestaltet sich schwierig. Mit G.________ hat der Beschuldigte zwei Kinder, die im Januar und im Dezember 2018 zur Welt kamen (pag. 533 Z. 4). Was seine Beziehung mit G.________ anbelangt, sind aus den edierten Akten BJS ________ diverse Anzeigen wegen häuslicher Gewalt ersichtlich. Oberinstanzlich führte der Beschuldigte aus, sie hätten es wieder viel besser zusammen. Den Kindern zuliebe, aber auch ihretwegen [dem Beschuldigten und G.________] würden sie versuchen, es gut zu haben. 95% laufe es gut, 5% laufe es schlecht. Auf Vorhalt, wonach die 5% zwei Bundesordner füllen würden,