Was seine Ausbildungs- und Arbeitssituation anbelangt, hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte über keine abgeschlossene Lehrausbildung verfügt. Die Abschlussprüfung der Lehre als ________ absolvierte er zweimal, bestand diese jedoch nicht und stand ohne Lehrabschluss da (pag. 532 Z. 36 f., pag. 110 Z. 52 ff.). Daraufhin arbeitete er an verschiedenen Orten und in den unterschiedlichsten Bereichen (pag. 111 Z. 61 ff., pag. 700). Aktuell ist der Beschuldigte als Hilfsarbeiter in der Firma seines Bruders J.________ angestellt (pag. 700, pag. 767 Z. 19). Die familiäre Situation des Beschuldigten gestaltet sich schwierig.