15. Privates Interesse des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz Der Beschuldigte wurde am 1. Oktober 1984 in Y.________ im Kosovo geboren und übersiedelte mit seiner Familie im Jahr 1992, mithin vor 30 Jahren und im Alter von siebeneinhalb Jahren, (definitiv) in die Schweiz. Er verfügt in der Schweiz über eine Niederlassungsbewilligung C, welche am 1. März 2023 abläuft. Die obligatorische Schulzeit sowie ein zehntes Schuljahr absolvierte der Beschuldigte hier in der Schweiz (pag. 699 f.). Was seine Ausbildungs- und Arbeitssituation anbelangt, hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte über keine abgeschlossene Lehrausbildung verfügt.