Dennoch sind seinem Betreibungsregisterauszug nach wie vor zahlreiche offene Betreibungen zu entnehmen, es bestehen nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von über CHF 120'000.00 und der Schuldenberg wuchs auch nach der erstinstanzlichen Verhandlung am 17. Februar 2021 weiter an (pag. 743 ff. und pag. 752 f.). Oberinstanzlich führte der Beschuldigte auf entsprechende Fragen hin ebenfalls aus, er wisse, dass er Schulden habe und er wolle, dass das wieder geklärt werde.