29 hiervor bereits ausgeführt, ist der Beschuldigte hoch verschuldet. Zwar führte er anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung aus, er sei stolz darauf, dass er bereits einen Teil habe zahlen können (pag. 534 Z. 1 f.). Dennoch sind seinem Betreibungsregisterauszug nach wie vor zahlreiche offene Betreibungen zu entnehmen, es bestehen nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von über CHF 120'000.00 und der Schuldenberg wuchs auch nach der erstinstanzlichen Verhandlung am 17. Februar 2021 weiter an (pag.