Er habe eine Strafe wegen etwas erhalten und deshalb dürfe man nicht fahren. Die Frage, ob er sein Verhalten als gefährlich einschätze, bejahte der Beschuldigte und gab an, das sei ganz klar. Denn bei einem Unfall wäre er nicht versichert gewesen. Das sei illegal, dagegen sage er nichts (S. 4 des Gutachtens). Diese Zeilen zeigen eindrücklich, dass der Beschuldigte keinerlei Einsicht in die Gefährlichkeit seines Verhaltens aufzubringen vermag. Die insgesamt 24 Stunden bei einem Verkehrspsychologen blieben diesbezüglich ohne Erfolg. Hinzu kommt, dass sich der Beschuldigte trotz entzogenem Führerausweis zwei neue Autos kaufte bzw. leaste und einlöste (________ und ______