28 1. März 2017 mit seinem bedenkenlosen Verhalten keine Personen verletzte bzw. keinen Unfall verursachte, ist lediglich dem Zufall zu verdanken. Einsicht in sein Fehlverhalten bzw. die Tatsache, dass er mit seinem Verhalten die Verkehrssicherheit gefährdet, konnte der Beschuldigte bis heute nicht erlangen. Im Rahmen der verkehrspsychologischen Begutachtung im Juni 2018 führte er auf die Frage, warum man nicht fahren sollte, wenn man mit einem Fahrverbot belegt sei, aus, man sei nicht versichert. Das sei das Gesetz. Er habe eine Strafe wegen etwas erhalten und deshalb dürfe man nicht fahren.