Dennoch gefährdete der Beschuldigte mit seinem rücksichtslosen Verhalten die Rechtsgüter der Verkehrssicherheit sowie mittelbar von Leib und Leben der Strassenbenützer und deren Eigentum erheblich und schaffte signifikante Gefahren. Dass der Beschuldigte (und auch der Fahrer des AB.________(Automarke)) am