Auch diese Ausführungen sprechen gegen das Stellen einer günstigen Prognose. Gegen die Aussicht der Bewährung spricht schliesslich auch der Umstand, dass der Beschuldigte nach wie vor bzw. überwiegend mit seinen Eltern zusammenlebt, obschon er anlässlich der verkehrspsychologischen Begutachtung erklärt hatte, es sei deshalb zu diesen Verfehlungen gekommen, weil er seinen Vater daheim gehabt habe.