Dies ist dem Beschuldigten jedoch bis heute nicht gelungen, ist doch in den edierten Strafakten BJS ________ erneut eine Anzeige ersichtlich, bei welcher es offenbar am 23. Dezember 2020 wieder zu einem Vorfall im Zusammenhang mit angeblichen Verkehrswiderhandlungen gekommen ist. Zwar erfolgte diesbezüglich noch keine rechtskräftige Verurteilung, dennoch zeigt sie, dass erneut etwas war. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte zudem zu, damals den Ausweis seines Bruders gezeigt zu haben (pag. 776 Z. 1 ff.).