Er habe keine Strategie gehabt, sondern einfach nur weitergemacht. Hinsichtlich der Frage, wieso die Sanktionen gegen ihn nicht die gewünschte Wirkung gehabt hätten, schob der Beschuldigte erneut die Schuld auf seinen Vater und führte aus, er habe diesen immer noch daheim gehabt, immer noch Panik gehabt und den Kick gesucht. Und ab dem Tag, an dem er seine heutige Frau kennengelernt habe, habe er das nicht mehr gebraucht. Er habe dann zu seinen Fehlern stehen wollen (S. 6 f. des Gutachtens). Dies ist dem Beschuldigten jedoch bis heute nicht gelungen, ist doch in den edierten Strafakten BJS ______