Anlässlich der verkehrspsychologischen Begutachtung bei Frau X.________ am 11. Juni 2018 schob er auf Frage, wieso er trotz Ausweisentzug immer wieder gefahren sei, die Schuld auf seinen Vater und führte aus, das liege alles in seiner Familie und hänge vor allem mit seinem Vater zusammen (S. 4 des Gutachtens). Auf Frage, ob er sich nach den einzelnen Vorfällen jeweils etwas vorgenommen habe, führte der Beschuldigte aus, er habe sich nichts vorgenommen. Er habe keine Strategie gehabt, sondern einfach nur weitergemacht.