318 Abs. 1 StPO Gelegenheit, innert Frist von zehn Tagen Beweisanträge zu stellen, was dieser mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 auch tat. Die Anträge wurden mit Verfügung vom 7. Februar 2020 abgewiesen (pag. 350 sowie pag. 361.1 f.). Die Anklageschrift datiert ebenfalls vom 7. Februar 2020, die erstinstanzliche Verhandlung fand am 17. Februar 2021 statt (pag.