Der Beschuldigte weist mehrere einschlägige Vorstrafen auf, gemäss aktuellstem Strafregisterauszug sind es deren drei, wobei die letzte einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2014 datiert. Nebst dem hier zu beurteilenden Vorfall ist bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ein Verfahren wegen einfacher Körperverletzung sowie Fälschung von Ausweisen, angeblich begangen am 17. Juni 2019, hängig (pag. 705 ff.). Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren ist als unkooperativ sowie teilweise frech und unanständig zu bezeichnen (so bspw. pag. 116 Z. 249 ff., Z. 265 und Z. 270 ff.).