767 Z. 18 f.). Eine (erneute) Ausbildung zieht der Beschuldigte aktuell nicht in Betracht, sei aber «schon ein bisschen am schauen für einen anderen Job» (pag. 767 Z. 33 ff.). Der Beschuldigte ist ledig und Vater zweier Kinder. Während es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen in der Beziehung zwischen ihm und G.________ gekommen war, hätten sie es heute wieder besser (pag. 764 Z. 1 ff.). Von geordneten Verhältnissen kann indes nach wie vor nicht gesprochen werden. Für das Besuchsrecht des Beschuldigten hinsichtlich seiner beiden Kinder gibt es sodann eine gerichtliche Vereinbarung (vgl. pag. 794 ff.; vgl. zum Ganzen Ziff. 15 nachfolgend). Gesundheitlich geht es dem Beschuldig-