SVG jedoch nach wie vor im untersten Bereich des Verschuldens anzusiedeln. Die Kammer erachtet eine Einsatzstrafe von 14 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. 12.2 Asperation Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung Unter Zuhilfenahme der Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS- Richtlinien), welche für das Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 lit.