Der Beschuldigte leistete sich mit dem AB.________(Automarke) einen «Kampf», indem sie sich gegenseitig zum Beschleunigen anstachelten, waghalsige Überholmanöver vollzogen und mit deutlich übersetzter Geschwindigkeit sowie massiv zu geringem Abstand (hintereinander) herfuhren. Diese Manöver zeugen davon, dass beim Beschuldigten keinerlei Skrupel vorlagen, insbesondere mit Blick darauf, dass sich der Vorfall zu einer Tageszeit ereignete, wo reges Verkehrsaufkommen herrschte (kurz vor 16:00 Uhr) und die Strecke zudem teilweise in einem Tunnel zurückgelegt wurde.