SVG mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren sanktioniert. Demgegenüber sieht das Gesetz für das Führen eines Motorwagens ohne Berechtigung als Sanktion eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor (Art. 95 Abs. 1 SVG). Die qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln stellt damit das schwerere Delikt und somit auch Ausgangspunkt für die nachfolgende Strafzumessung dar.