8. Qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln 8.1 Theoretische Grundlagen 16 Für die theoretischen Ausführungen zum Tatbestand von Art. 90 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) kann vorab auf die Erwägungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 585 ff., S. 18 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gemäss Art.