15 zweifelte der Beschuldigte daran, ob dem tatsächlich so gewesen sei, und führte dann auf Vorhalt, wonach er dies so geschrieben habe, Folgendes aus: «Ja gut… ich will da nicht zu viel… wenn ich es mit ihr nicht gut hatte. Sehr wahrscheinlich ging sie auch oft irgendwo hin und sagte dann, sie sei nicht dort gewesen. Oder ich ging mit dem Kollegen etwas trinken, logisch sagt man, man sei zu Hause… irgendetwas vorspielen muss man ja.» (pag. 773 Z. 37 ff.).