Insbesondere die Tatsache, dass der Beschuldigte seinem Bruder um 18:31 Uhr mitteilte, er habe die Schlüssel in den Briefkasten gelegt, macht vor dem Hintergrund, dass er jederzeit Zugang zur Wohnung seines Bruders hatte und die Schlüssel somit auch einfach wieder dorthin hätte bringen können, keinerlei Sinn. Vielmehr ist gestützt auf diese Nachricht davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Schlüssel aus einem bestimmten Grund lediglich in den Briefkasten gelegt hatte, nämlich, damit sie aufgrund eines polizeilichen Besuchs möglichst schnell bei I.________ zurück waren und nicht beim Beschuldigten aufgefunden werden konnten.