13 klärung passt nicht zur Antwort des Beschuldigten um 17:46 Uhr («Sie haben J.________ mitgenommen.») und seiner darauffolgenden Nachricht um 18:42 Uhr an J.________ («Ist es ein Radar oder hat jemand geredet?»). Ebenfalls erweckt die Nachricht des Beschuldigten an I.________ um 18:42 Uhr («Falls sie mit dir sprechen, wenigstens die Schlüssel haben…») den Eindruck, dass die Rückgabe der Autoschlüssel eben gerade mit der Verhaftung von J.________ und damit mit dem zur Diskussion stehenden Vorfall zu tun hat.