der andere Schlüssel war ja erwiesenermassen beim Halter und wurde von diesem der Polizei übergeben. Diese Erklärung, dass der Beschuldigte noch etwas aus dem Fahrzeug holen musste, erscheint noch weniger plausibel, wenn die Whatsapp-Nachricht des Beschuldigten an seinen Bruder I.________ am 01.03.2017 um 18:32 Uhr («Ich habe die Schlüssel des AA.________(Automarke) in den Briefkasten bei uns getan.»), im Kontext mit den vorangehenden Whatsapp-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und I.________ ab 16:21 Uhr gelesen wird, wie auch die nachfolgenden Whatsapp-Nachricht des Beschuldigten an J.________ um 18:42 Uhr.