114 f. Z. 177 ff.). Auf Frage, ob er mitbekommen habe, dass er gesucht worden sei, gab der Beschuldigte an, er habe einen Tag später einen Telefonanruf von einem Polizisten erhalten, dies sei um ca. 21:00 Uhr gewesen. Er habe zu dieser Zeit offene Bussen von rund CHF 18'000.00, nicht jedoch das Geld gehabt. Deshalb habe er sich logischerweise nicht bei der Polizei zeigen wollen. Er habe nicht einsitzen wollen. Als er das Geld gehabt habe, sei er mit Frau O.________ bei der Polizei erschienen, diese habe es schwarz auf weiss, dass das dann bezahlt worden sei. Seine grösste Sorge sei zu diesem Zeitpunkt das Geld gewesen. Er habe die CHF 18'000.00 vorher nicht gehabt.