10 Am 10. Oktober 2017 wurde der Beschuldigte schliesslich ein drittes Mal einvernommen. Zur Sache führte er aus, er sei von ca. 05:30 Uhr bis 14:00/14:30 Uhr bei der S.________ AG am Arbeiten gewesen. Anschliessend habe er mit einem Kollegen eine Zigarette geraucht, habe sich umgezogen, mit den Arbeitskollegen geredet und sei dann nach Hause gegangen. Der Kollege heisse C.________ und sei aus T.________ bzw. der Gegend von T.________. Er habe ihn nach Hause gefahren, dies mit dessen weissen Volvo Kombi, mit dem er immer komme (pag. 114 f. Z. 177 ff.).