_» angegeben wurde (pag. 321). Auf Frage, wo er sich am Nachmittag des 1. März 2017 aufgehalten habe, gab der Beschuldigte anlässlich dieser Einvernahme zu Protokoll, er sei alleine in der Stadt P.________ gewesen, mit dem Bus. Er sei etwas trinken gegangen, im Manor zuoberst. Er sei einfach in der Stadt unterwegs und spazieren gewesen, dies ca. um 14:30 Uhr (pag. 96 f. Z. 52 ff.). Nach 16:00 Uhr sei er nach Hause gegangen in sein Zimmer und um 19:30 Uhr wieder hinausgegangen, um in M.________ einen Kebab zu essen. Ein Kollege habe ihn danach abgeholt, den Namen wolle er nicht sagen. Sie seien anschliessend mit dessen Auto in Richtung Q.________ gefahren.