 indem der Beschuldigte mit dem von ihm gelenkten Personenwagen (AA.________(Automarke), .________) auf der Autobahn von D.________ in Richtung H.________ mit einer Geschwindigkeit von netto 151 km/h fuhr und dadurch die zulässige, signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um netto 51 km/h überschritt,