Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 17.02.2021 in Rechtskraft erwachsen ist, als verfügte wurde, dass nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils das beschlagnahmte iPhone 7 (IMEI ________) zurückzugeben sei. II. A.________ sei schuldig zu erklären der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen am 1. März 2017 auf der Autobahn zwischen D.________ und E.________ und anderswo durch 1. qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln; 2. Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung.