4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ verwies anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung namens und im Auftrag des Beschuldigten auf die Anträge in der schriftlichen Berufungserklärung vom 17. Mai 2021, welche wie folgt lauteten (pag. 611): 1. Herr A.________ sei vom Vorwurf der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch: 1.1. Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt), angeblich begangen am 1. März 2017, auf der Autobahn zwischen D.________ und E.________ und anderswo,