Dabei handelte es sich um eine Vereinbarung vom 23. September 2021, eine Vereinbarung vom 19. Januar 2022 sowie um die Entscheide des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 23. September 2021 und vom 19. Januar 2022. Sämtliche Unterlagen wurden zu den Akten erkannt (pag. 794 ff.). Der Beschuldigte wurde an der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zur Person sowie zur Sache einvernommen (pag. 762 ff.). Ebenfalls zur Sache einvernommen wurde C.________ als Zeuge (pag. 759 ff.).