6 des Beschlusses). Mit Schreiben vom 26. August 2021 wurde durch die Verfahrensleitung die Übersetzung der Chats des Beschuldigten vom 1. März 2017 bis am 8. März 2017 an einen Übersetzer aus dem Dolmetscherverzeichnis der Justiz des Kantons Bern in Auftrag gegeben (pag. 635 ff.). Kopien der Übersetzungen wurden den Parteien mit Verfügung vom 30. August 2017 zugestellt (pag. 670 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten ein aktueller Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, datierend vom 11. Februar 2022, sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 17. Februar 2022, eingeholt (pag. 699 ff. sowie pag.