2 Dolmetscherverzeichnis aufgeführte Person in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen (pag. 623 f.). Zu den Beweisanträgen des Beschuldigten führte sie mit entsprechender Begründung aus, der Antrag auf Befragung von C.________ sei abzuweisen, ebenso jener, wonach das Protokoll der Einvernahme von F.________ vom 1. März 2017 für unverwertbar zu erklären, aus den Strafakten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter Verschluss zu halten sowie danach zu vernichten sei.