2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin B.________ mit Eingabe vom 22. Februar 2021 namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht Berufung an (pag. 558). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 26. April 2021 und wurde den Parteien mit Verfügung desselben Tages zugestellt (pag. 565 f. bzw. pag. 601 f.). In der Folge ging die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 17. Mai 2021 frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 611 ff.).