und E.________ und anderswo durch qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung, schuldig erklärt. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, zu einer Landesverweisung von drei Jahren sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 13'337.10 verurteilt (pag. 553, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).