1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 17. Februar 2021 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) durch das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 1. März 2017 auf der Autobahn zwischen D.________ und E.________ und anderswo durch qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung, schuldig erklärt.