5. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 10’650.00 (samt anteilsmässiger Gebühr von CHF 400.00 für die schriftliche Begründung). 6. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'000.00. III. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde bzw. wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: