Für das oberinstanzliche Verfahren wird die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, gestützt auf die von ihm in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 10. September 2021 eingereichten Honorarnote (pag. 2144 ff.) festgesetzt. Rechtsanwalt B.________ macht für das oberinstanzliche Verfahren ein volles Honorar von insgesamt CHF 5'475.85 (Zeitaufwand: 20.92 Stunden; Auslagen: CHF 54.35; Mehrwertsteuer: jeweils zuzüglich 7.7%, ausmachend CHF 391.50) geltend. Darauf entfallen gemäss Honorarnote 3.5 Stunden auf die oberinstanzliche Verhandlung, welche allerdings nur rund 3 Stunden dauerte.