22. Amtliche Entschädigungen 22.1 Erstinstanzliches Verfahren Zu den Verfahrenskosten gehören grundsätzlich auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO). Diese werden von der Kammer jedoch praxisgemäss separat ausgeschieden. Die von der Vorinstanz festgesetzte amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren ist nicht zu beanstanden. Entsprechend entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ mit CHF 8'376.60. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.___