19. Vorbringen des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Der Rechtsvertreter des Beschuldigten verzichtete hingegen im oberinstanzlichen Parteivortrag auf Ausführungen zur Landesverweisung. Diese sei vorliegend kein Thema mehr (S. 16 des Protokolls der oberinstanzlichen Hauptverhandlung; pag. 2137).