Der Beschuldigte ist folglich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten als Zusatzstrafe zu den Urteilen des Ministère public du canton de Genève vom 29. Mai 2020 und 10. Juni 2020 zu verurteilen. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 472 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. VI. Landesverweisung