Insgesamt resultiert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 31 Monaten, wovon die ausgefällten 9 Monaten aus den Vorstrafen in Abzug zu bringen sind. Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten als Zusatzstrafe zu den Urteilen des Ministère public du canton de Genève vom 29. Mai 2020 und 10. Juni 2020 zu verurteilen.