Die Strafempfindlichkeit ist deshalb als neutral zu beurteilen. Fazit Täterkomponenten Die allgemeinen Täterkomponenten wirken sich nach Würdigung des Gesagten, wobei insbesondere die einschlägigen Vorstrafen ins Gewicht fallen, straferhöhend im Umfang von 7 Monaten aus. Vor Berücksichtigung der Zusatzstrafenberechnung resultiert somit eine Freiheitsstrafe von 25 Monaten. 17.10 Zusatzstrafe Wie obenstehend ausgeführt, ist eine Zusatzstrafe zu den Verurteilungen des Beschuldigten zu 6 und 3 Monaten Freiheitsstrafe durch das Ministère public du canton de Genève am 29. Mai 2020 und 10. Juni 2020 zu bilden (vgl. E. V.17.2).