Auch hier ist eine Herabsetzung der Strafe nach Ansicht der Kammer nicht gerechtfertigt. Was auffällt ist, dass sich der Beschuldigte selber sehr bemitleidet, er sieht sich als Opfer einer ungerechten Justiz, die ihm nur «schlecht» will. Beispielhaft kann hierfür seine Gegenfrage: «Wie kann ich an meine Zukunft denken, wenn ich zu Unrecht verurteilt wurde?» sowie seine Aussage: «Das nächste Mal werde ich wahrscheinlich mit noch etwas Krasserem beschuldigt, um noch länger im Gefängnis bleiben zu müssen» an der Berufungsverhandlung angeführt werden (S. 5 und 10 des Protokolls der Berufungsverhandlung; pag. 2126 Z. 27 f. bzw. pag.