Seit Mitte Juli nehme er Deutschunterricht und besuche seit Ende Februar die Bibliothek und seit März den Fitnessraum (vgl. pag. 2108 f.). Entgegen den Ausführungen im Führungsbericht verneinte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung, die Sprechstunden der Bewährungsdienste des Kantons Bern zu besuchen (vgl. S. 5 des Protokolls der oberinstanzlichen Hauptverhandlung; pag. 2126 Z. 5-12). Der aktuelle Führungsbericht fällt positiver als der letzte aus. Ein korrektes Verhalten im Strafvollzug wird jedoch